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Medizinisches Cannabis für Apotheken
Unsere Informationen richten sich ausschließlich an Apotheken. Für die Abgabe von Cannabis als verschreibungspflichtiges Arzneimittel ist eine spezielle Erlaubnis gemäß Anlage I des Betäubungsmittelgesetzes erforderlich.
Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) untersagt jegliche Werbung für Betäubungsmittel, selbst wenn sie als Arzneimittel eingesetzt werden. Da unsere Produkte aus getrockneten Hanfblüten bestehen und Cannabis der Anlage I des BtMG zugeordnet ist, dürfen wir keine produktbezogenen Informationen oder Werbemaßnahmen anbieten. Verstöße gegen dieses Werbeverbot sind strafbar.
Für weitere Details zum Wirkstoff und seinen therapeutischen Einsatzmöglichkeiten wenden Sie sich bitte an medizinisches Fachpersonal wie Ärzte oder Apotheker.
Apotheken erhalten auf Anfrage Zugangsdaten für eine geschützte Seite mit Preis- und Bestellinformationen.
Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail unter info@cannazept.de, um Ihre individuellen Zugangsdaten zu erhalten.
